Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Preisangebot
Die Preisangebote werden in EUR abgegeben; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch das Papierverarbeitungswerk.

2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in EUR zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Hereinnahme von Akzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Papierverarbeitungswerk eingeht, als Zahlungseingang. So weit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zu gunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit-und sonstigen Kosten zu tragen.

3. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum des Papierverarbeitungswerkes.

4. Lieferungen 
gelten ab Papierverarbeitungswerk,so weit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden von dem Papierverarbeitungswerk nur auf ausdrückliche Anweisung des Bestellers vorgenommen.

5. Für Überschreiten der Lieferfristist 
ist das Papierverarbeitungswerk nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrags oder durch Umstände, welche das Papierverarbeitungswerk nicht zu vertreten haben, verursacht ist. Betriebs störungen –sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik, Kohlen- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hier durch herbei geführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder das Papierverarbeitungswerk für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Das Papierverarbeitungswerk hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Verpflichtungen treffen uns infolge des Mangels nicht; insbesondere bleibt eine Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.

7. Vom Auftraggeber beschafftes Material
gleich viel welcher Art, ist dem Papierverarbeitungswerk frei Haus zuliefern.

8. Verpackung
aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten und Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Papierverarbeitungswerk innerhalb 4 Wochen erfolgt, zum berechneten Preis gutgeschrieben.

9. Skizzen, Entwürfe und Probedrucke
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

10. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und der gleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Papierverarbeitungswerk. Klischees, Prägeplatten, Stanzen u. dgl. bleiben Eigentum des Papierverarbeitungswerkes, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben sind.

11. Versicherungen
Wenn die dem Papierverarbeitungswerk übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

12. Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von den Setzern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

13. Korrekturabzüge 
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Papierverarbeitungswerk druckreif erklärt zurückzugeben. Das Papierverarbeitungswerk haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

14.Mehr- oder Minderlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Ware bis zu 10 % anzuerkennen. Bei der Berechnung von Etiketten wird nach erfolgter letzter Lieferung der Dosen ein Ausschuß von 3 % berechnet.

15. Firmentext und Betriebs-Kenn-Nr.
Das Papierverarbeitungswerk behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen oder ihre Betriebs-Kenn-Nr. nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

16. Erfüllungsort
für beide Teile ist 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

J. M. SCHMITT GmbH & Co. KG
Rundverpackungswerk
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler